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Die Feuerwehr Oberwölz

Die Feuerwehr ist eine Körperschaft öffentlichen Rechtes,

Die Pflichten, Aufgaben und Aufteilung sind im Landesfeuerwehrgesetz und in den Satzungen niedergeschrieben. Hier sind einige Auszüge aus den Gesetzen:

 

.) Der freiwillig geleistete Feuerwehrdienst ist ein Ehrendienst.

 

.) Der Feuerwehr obliegen die Bekämpfung und Mitwirkung bei der Verhütung

   von Bränden und Abwehr sonstiger Gefahren in örtlicher und überörtlicher

   Natur, die der Allgemeinheit, und einzelnen Personen, der Umwelt, Sachen

   oder Tieren drohen.

 

.) Aktive Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr sind jene Personen, die das

   16. Lebensjahr vollendet haben, körperlich und geistig für den Feuerwehrdienst

   geeignet sind und die nicht wegen eines Verbrechens vorbestraft sind.

 

.) Die Angelobung erfolgt während der Wehrversammlung, nach Verlesung des Gelöbnisses

   wird durch einen Handschlag die Treue zur Feuerwehr bestätigt.

 

                  Ich gelobe, meine freiwillig übernommenen Pflichten als Feuerwehrmann

                  pünktlich und gewissenhaft zu erfüllen,

                  meinen Vorgesetzten gehorsam und allen ein treuer Kamerad zu sein.

 

.) Der Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter werden in einer eigenen

   Wahlversammlung von den Mitgliedern auf fünf Jahre gewählt.

 

.) Die Feuerwehrmitglieder gelten bei der Ausübung des Feuerwehrdienstes als Beamte

   im Sinne des §74 Z4 des Strafgesetzbuches und genießen den besonderen Schutz,

   den das Strafgesetzbuch den in Ausübung ihres Dienstes befindlichen Beamten gewährt.